Wer ist die Schulpflegschaft?
Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Klassenpflegschaften der Jahrgangsstufen 05 - 13! Also aus den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Was macht die Schulpflegschaft?
Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder in unserer Schule zu vertreten.
Um dies zu gewährleisten, werden regelmäßige Schulpflegschaftssitzungen abgehalten, in denen Informationen ausgetauscht, Probleme und Wünsche angesprochen und diskutiert werden. Es wird versucht, Lösungen zu finden.
An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt auch die Schulleitung teil - so ist ein direkter Austausch zwischen Eltern und Schulleitung möglich. Durch die kooperative Zusammenarbeit können Elternwünsche und -vorschläge berücksichtigt, bzw. an die entsprechenden Gremien weitergeleitet werden, wie die Schulkonferenz, die Lehrerkonferenz, die Fachkonferenzen, etc.
Wie können Sie mitmachen?
Generell können Sie sich an jedem Elternabend zur Klassenpflegschaftsvorsitzenden- oder vorsitzenden ernennen lassen oder zur Stellvertretung.
Aus dem Kreis der Schulpflegschaft werden ebenso Vertreter*innen der Eltern für die Schulkonferenz, die sich zwei-bis dreimal im Schuljahr trifft, gewählt.
Da mit jedem neuen Schuljahr sich die Möglichkeit des Mitmachens bietet, sollte sich jeder Erziehungsberechtigte fragen:
- Will ich etwas verändern?
- Stört mich etwas?
- Möchte ich mit anderen engagierten Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten?
Wenn ja, ist die Schulpflegschaft der richtige Ort.
Wir freuen uns über Ihre Mitarbeit in diesem wichtigen Gremium unserer Schule!