Was macht die Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule, da sie das oberste Mitwirkungsgremium der Schule ist, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken.


Sie tagt ungefähr zwei- bis dreimal pro Schuljahr, berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.
Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Wer ist dabei?

Die Schulkonferenz besteht aus 6 Vertreter*innen der Eltern aus dem Kreis der Schulpflegschaft, 6 Schüler*innen aus der SV, 6 Lehrer*innen, gewählt in der Lehrerkonferenz und der Schulleitung, bestehend aus der Schulleiterin und dem Stellvertreter, die beratende Funktion haben.

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung, die zur Konferenz einlädt und den Vorsitz führt, den Ausschlag.

 

Was sind die Aufgaben der Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:

  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Aufgaben und Klassenarbeiten
  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  • Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • und vieles mehr.

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